Kleingärtnerverein Frechen, Rosmarpark e.V.

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In Memoriam

Wissenswertes für Gärtner

An dieser Stelle werden Informationen für Gärtner eingetragen z.B. über Pflege und Schnitt von Hecken und Bäumen und in unregelmäßigen Abständen ergänzt.

3.Rücklaufsichere Wasserhähne.

 
Aus Hygienischen Gründen ist es unbedingt geboten, bei der Wasserversorgung einige Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen. Um bei den Wasserhähnen, an die Wasserschläuche angeschlossen werden, das unbeabsichtigte Rücklaufen in die Wasserleitung zu verhindern, sollten dort unbedingt Wasserhähne mit Rücklaufsperre eingebaut sein bzw. werden.
 
Wenn der Druck in der Wasserzuleitung sinkt weil das Wasser abgedeht wird, beispielsweise vor dem Winter, kann im Schlauch stehendes Wasser oder im Extremfall sogar Wasser aus einem Gartenteich in das Rohrleitungssystem zurück gesaugt werden, wenn vor dem Winter das ganze Rohrleitungssystem geleert wird.
 
Das ist nicht nur unhygienisch, sondern auch sehr gefährlich weil Bakterien in die Rohrleitungen gelangen können und dort überwintern.
 
Im nächsten Frühjahr sind sie dann im Trinkwasser und können großen Schaden anrichten.
Es gibt spezielle Wasserhähne mit Rücklaufschutz, die nur wenig mehr kosten als die normalen Wasserhähne. Sprecht mit einem Installateur bei weiteren Fragen.
 

Vereinfacht ausgedrückt, funktionieren sie so:


Wird der Wasserhahn geöffnet, wird nur eine Feder im Wasserhahn entsprechend der Hahnöffnung freigegeben. Der Wasserdruck im Wasserrohr kann jetzt den Federdruck überwinden und das Wasser fließt aus dem Wasserhahn. Wird der Hahn zugedreht, sperrt die Feder wieder das Dichtungsventil im Wasserhahn und das Wasser ist abgestellt.
Ist kein Wasserdruck in der Rohrleitung, öffnet das Ventil bei geöffnetem Wasserhahn nicht und so kann auch kein Wasser zurück gesaugt werden.


 
Eine kleine, feine und sehr wirksame Einrichtung!
 
Diese Wasserhähne sind auch zu Hause sehr empfehlenswert, z.B. in Garten, Garage, bei Wasch- und Spülmaschienen.


 

2.Wann dürfen Hecken geschnitten werden?


Eine verbindliche Auskunft der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen besagt, dass in der Zeit vom 1.März bis zum 30.September des Jahres keine Bäume und Hecken gerodet, abgeschnitten oder zerstört werden dürfen.
Erlaubt sind aber Pflegemaßnahmen wie beispielsweise das Entfernen des Jahresaustriebes sowie Form- und Pflegeschnitte.

Jeder Gartenbesitzer muß aber unbedingt darauf achten, dass diese Schnitte erst dann durchgeführt werden, wenn die Jungvögel ihre Nester in der Hecke verlassen haben.   


 

1.Umgang mit Efeu und ähnlichen Giftpflanzen im Garten.


Beim Umgang mit Efeu ist besondere Vorsicht angebracht. Efeu gilt bei bedachtem Einsatz in der Homöopathie als Heilpflanze, (dabei werden aber niemals die Beeren verwendet und die Anwendung muss unbedingt dem Facharzt vorbehalten bleiben!) kann aber bei leichtsinnigem Umgang auch zu einer Gefahr für Leib und Leben werden.

Kinder und/oder Erwachsene sollten keinesfalls das Fruchtfleisch der Beeren essen.


Erste Vergiftungserscheinungen können bereits nach der Aufnahme von 2 bis 3 Beeren eintreten.


Die Vergiftung zeigt sich unter anderem durch Kopfschmerzen, Reizung von Magen und Darm, schnellem Puls und sogar Übelkeit und Erbrechen. Es kann in schweren Fällen zu Atemstillstand, Schock und damit zum Tode führen. Efeu ist auch für Tiere sehr gefährlich!
 

Wenn Vergiftungserscheinungen auftreten, suchen Sie unmittelbar einen Arzt auf und schildern sie ihm die vermutliche Ursache, damit eine Behandlung erfolgen kann.